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Wichtiger Etappensieg vor dem EuGH: Generalanwalt bestätigt deutsches Online-Casinoverbot

Der 4. September 2025 war für viele Online-Glücksspieler von großer Bedeutung. An diesem Tag veröffentlichte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine mit Spannung erwarteten Schlussanträge im Verfahren C-440/23. In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob das deutsche Totalverbot für Online-Casinospiele gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) mit dem EU-Recht – insbesondere der Dienstleistungsfreiheit – vereinbar ist.

Der Generalanwalt kam in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass das deutsche Verbot rechtmäßig war. Damit stärkt er die Position zahlreicher deutscher Gerichte, die die Nichtigkeit von Verträgen mit Anbietern illegaler Online-Casinospiele angenommen und die Rückerstattung von Spielverlusten befürwortet haben.


🚫 Hintergrund: Totalverbot bis 2021

Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in weiten Teilen Deutschlands – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – ein vollständiges Verbot für Online-Casinospiele. Zahlreiche Oberlandesgerichte kamen in der Folge zu dem Schluss, dass Verträge mit ausländischen Anbietern, die trotz des Verbots in Deutschland aktiv waren, nichtig seien. Spieler können daher grundsätzlich die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen.

Ein Gericht in Malta hatte jedoch Zweifel an der Vereinbarkeit des deutschen Verbots mit europäischem Recht und legte dem EuGH unter anderem die Frage vor, ob das Totalverbot mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit im Einklang steht.


📝 Schlussanträge mit Signalwirkung

Obwohl die Schlussanträge des Generalanwalts für den EuGH nicht bindend sind, folgt das Gericht in der Praxis häufig seiner rechtlichen Einschätzung. In seinen Ausführungen vom 4. September 2025 bestätigte der Generalanwalt, dass das bis 2021 geltende Verbot nicht gegen EU-Recht verstößt. Sollte der EuGH dieser Auffassung folgen, wäre dies ein starker Rückenwind für geschädigte Spieler – und würde die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gegen Anbieter illegaler Online-Casinos weiter vereinfachen.


🆗 Rechtsauffassung unserer Partner-Kanzleien wurde bestätigt – Rückforderung von Spielverlusten erleichtert

Die Schlussanträge decken sich mit der seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung unserer Partner-Kanzleien in Deutschland. Für geschädigte Spieler bedeutet dies eine deutlich verbesserte Ausgangslage: Verluste aus Online-Casinospielen können grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend ab Klageeinreichung geltend gemacht werden – alternativ nach anderer Ansicht binnen drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit.


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